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Ingenieurpädagoge Ingo R. Dölle, freiberuflicher Trainer für EDV & Bewerbercoaching

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historische Postkarten aus Halle a.d. Saale

Der Arbeitsvertrag

Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
  1. Aufhebungsvertrag
  2. Zeitablauf
  3. Zweckerreichung
  4. Eintritt einer auflösenden Bedingung
  5. Erreichen des Altersruhestandes
  6. Tod des Arbeitnehmers
  7. Anfechtung
  8. Auflösung durch das Arbeitsgericht
  9. Lossagung vom faktischen Arbeitsverhältnis
  10. Lösende Aussperrung
  11. Kündigung
Der Aufhebungsvertrag

Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch gegenseitige Einigung beider Vertragspartner (übereinstimmende Willenserklärung)
Zu beachten ist dabei, daß Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld erhalten, da Sie ja selbst den Verlust des Arbneitsplatzes verschuldet haben.
Es bestehen weiterhin nur geringe Möglichkeiten gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu klagen. Möglichkeit, die Anfechtung des Arbeitsvertrages vor dem Arbeitsgericht.



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Beendigung nach Zeitablauf

Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt und der vereinbarte Zeitpunkt erreicht ist, endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Bei einer Aneinanderreihung von mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen mit gleichen Grund, gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis. (§ 625 BGB



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Beendigung nach Zweckerreichung

Ist für das Arbeitsverhältnis ein bestimmter Zweck vorgesehen und eine zeitliche Begrenzung nicht absehbar, endet das Arbeitsverhältnis nach Erreichung des vereinbarten Zweck´s.
Z.B. der Techniker, der für den Betrieb ein Computernetzwerk einrichten soll.
Laut Rechtssprechung wird eine Ankündigung in den Vertrag eingearbeitet.
Wird nach Erreichung des Zwecks das Arbeitsverhältnis mit Kenntnis des Arbeitgebers fortgesetzt, gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 625 BGB.



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Eintritt einer auflösenden Bedingung

§ 158 BGB Aufschiebende und auflösende Bedingung

(1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.

(2) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer Auflösenden Bedingung vorgenommen so endigt mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts; mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein.

Beispiel

Die Sekretätin einer Firma wird krank geschrieben. Der Zeitpunkt der Rückkehr kann nicht vorausgesehen werden. Der Arbeitgeber stellt eine neue Kollegin ein. Im Arbeitsvertrag wird als auflösende Bedingung vermerkt, das bei Rückkehr der Sekretärin in den Betrieb das Arbeitsverhältnis beendet wird.



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Erreichen des Altersruhestandes

Hierzu besteht keine eindeutige Gesetzesregel. In der Regel wird nach Regelungen in Tarifverträgen gehandelt.

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Tod des Arbeitnehmers

Das Arbeitsverhältnis erlischt automatisch

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Anfechtung Organigramm zur Erläuterung der Anfechtungsgründe Anfechtungsfrist:
  • Ein Jahr nach Feststellung / Bekanntwerden
  • Bei einer Drohung ein Jahr nach Wegfall der Drohung


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Auflösung durch das Arbeitsgericht

Das Arbeitsverhältnis wird durch Gerichtsbeschluss beendet.
Häufig als Folge der Anfechtung.


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Lossagung vom faktischen Arbeitsverhältnis

Bei einem faktischen Arbeitsverhältnis verhalten sich beide Seiten so, als ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Da kein Arbeitsvertrag besteht, bedarf es keiner Fristen.



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Die lösende Aussperrung

Die lösende Aussperrung ist ein Mittel der Arbeitgeber auf Streiks zu reagieren. Sie ist in der Praxis umstritten, weil rechtlich nicht fundiert.
Die lösende Aussperrung ist unzulässig, wenn für den Arbeitnehmer ein besonderer Kündigungsschutz besteht.



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Die Kündigung

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) oder aus wichtigem Grund mit besonderer Wirkung (außerordentliche Kündigung beenden soll.
Rechtlich gesehen ist die Kündigung immer ein Antrag auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses.



Folgende Kündigungsarten sind möglich:
  • ordentliche Kündigung
    das Arbeitsverhältnis wird unter Einhaltung einer festgesetzten Frist beendet.
  • außerordentliche Kündigung
    eine Kündigungsfrist wird nicht eingehalten.
  • vorsorgliche Kündigung
  • Änderungskündigung
  • bedingte Kündigung
    die Kündigung wird von einer Bedingung abhängig gemacht. Diese Kündigung ist rechtlich unzulässig.
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    letzte Aktualisierung: 29.01.2013 Impressum Sitemap Seitenanfang